Wir beraten Sie u.a. bei
- der Erstellung einer bindungswirksamen Patientenverfügung.
- der Durchsetzung des Patientenwillens Ihres Angehörigen/Betreuten.
- der Klärung, welche weitere Behandlung zum Wohle des Patienten seinem Willen entspricht.
- der Entscheidung, ob eine begonnene Intensivmaßnahme beendet werden soll.
- Fragen nach Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Sterben.
Bei unseren Beratungen orientieren wir uns an den 4 medizinethischen Prinzipien:
1. Prinzip der Selbstbestimmung: Wie lautet der Patientenwille?
2. Prinzip des Wohltuns: Welchen Nutzen haben die Maßnahmen, Eingriffe für die Patientin/den Patienten?
3. Prinzip des Nicht-Schadens: Wie kann Schaden für die Patientin/ den Patienten vermieden werden?
4. Prinzip der sozialen Gerechtigkeit: Was bedeutet das Handeln für die vorhandenen Ressourcen?