Wir beraten Sie u.a. bei

- der Erstellung einer bindungswirksamen Patientenverfügung.

- der Durchsetzung des Patientenwillens Ihres Angehörigen/Betreuten.

- der Klärung, welche weitere Behandlung zum Wohle des Patienten seinem Willen entspricht.

- der Entscheidung, ob eine begonnene Intensivmaßnahme beendet werden soll.

- Fragen nach Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Sterben.

Bei unseren Beratungen orientieren wir uns an den 4 medizinethischen Prinzipien:

1. Prinzip der Selbstbestimmung: Wie lautet der Patientenwille?

2. Prinzip des Wohltuns: Welchen Nutzen haben die Maßnahmen, Eingriffe für die Patientin/den Patienten?

3. Prinzip des Nicht-Schadens: Wie kann Schaden für die Patientin/ den Patienten vermieden werden?

4. Prinzip der sozialen Gerechtigkeit: Was bedeutet das Handeln für die vorhandenen Ressourcen?

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